Visitor’s Permits für deutsche Staatsbürger
Für Neuseeland muss bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten muss
kein Visum beantragt werden.
Für einen Aufenthalt, der über 3 Monate hinaus geht, müssen deutsche Staatsbürger
ein Touristenvisum bei der neuseeländischen Botschaft in Deutschland beantragen.
Die Höchstaufenthaltsdauer von 9 Monaten kann innerhalb einer 18-monatigen Frist
begonnen werden.
Diese Aufenthaltserlaubnis kann bis zu einer Dauer von 12 Monaten verlängert
werden. Nach Beendigung des Aufenthaltes kann ein erneutes Visum von den
neuseeländischen Behörden erst nach einer Wartezeit von 12 Monaten wieder
ausgestellt werden.
Um ein Touristenvisum für NZ zu erhalten, muss ein Antragsformular
der neuseeländischen Immigration-Behörde >>> ausgefüllt und an
die New Zealand Embassy >>> in Deutschland zusammen mit
folgenden Unterlagen gesendet werden:
- Das Original des Reisepasses. Der Pass muss drei Monate
nach Beendigung des NZ-Aufenthaltes noch gültig sein. Kinder
bis zum sechsten Lebensjahr können mit einem Kinderausweis (mit oder ohne Foto) reisen oder im Reisepass
ihrer Eltern vermerkt sein. Kinder, die über sechs Jahre alt
sind, sollten im Kinderausweis ein aktuelles Foto haben oder
im Besitz eines Reisepasses sein. - Eine Gebühr für das Visum von ca. €50. Diese Gebühr ist in
bar, Euroscheck oder Verrechnungsscheck zu bezahlen. - Rückportokosten für ein Einschreiben, damit der Reisepass
zurück gesendet werden kann. - Ein aktuelles Passbild.
- Den Nachweis der Geldmittel.
- Rückflugticket oder Nachweis der Weiterreise.
1000$ pro Person für jeden Aufenthalts-Monat in Neuseeland.
400$ pro Person für jeden Monat, falls die Unterkunftskosten
bereits bezahlt wurden. Hierfür wird bei Einreise jeweils ein
Nachweis gefordert. Dieser Nachweis sollte durch
Travellerschecks, einen Kreditbrief oder durch einen
Kontoauszug einer Bank getätigt werden.