Du hast alles für dein Work and Travel Abenteuer vorbereitet, hast dich von allen Verwandten und Bekannten verabschiedet und bist gut und sicher in deinen Flieger gestartet. Nach einem Umstieg sitzt du anschließend im Flugzeug, das dich endlich nach Australien bringt. Australien ist von Deutschland aus sehr weit entfernt und sowohl für Work and Travel Aufenthalte, als auch als Auswandererland sehr beliebt. Die Australier wissen das und lieben ihr Land genauso wie wir. Deshalb gibt es einige Einreise- und Einfuhrbestimmungen zu beachten. In Diesem Artikel zeigen wir dir einige davon auf.
Einige Zeit vor der Landung auf australischem Boden werden dir im Flugzeug vom Personal ein Formular ausgeteilt: Das Formular ist orange-gelbfarbig und nennt sich offiziell „Incoming Passenger Card“. Es muss von jedem Passagier ausgefüllt und auch unterschrieben werden, bevor man in Australien einreisen möchte. Das Formular ist in englischer Sprache, im Internet sind Ausfüllhilfen in deutscher Sprache zu finden. Falls du also unsicher sein solltest, kannst du dir eine solche Ausfüllhilfe ausdrucken und mitnehmen.
Gesetzliche Einfuhrbestimmungen
Australien hat es mit Hilfe der strikten Einhaltung bestimmter Einfuhrbestimmungen geschafft, das Land vor vielen Schädlingen und Krankheiten zu sauber zu halten. Jeder Einreisende muss daher alle Waren, die für die Tierwelt, Menschen oder die Pflanzenwelt eventuell schädlich sein könnten, entsprechend erklären.
Generell ist es verboten, Felle und Häute, Waffen, Drogen, Saaten, Pflanzen und einige bestimmte Lebensmittel einzuführen. Zu den Lebensmitteln zählen zum Beispiel Obst, Eier enthaltende Lebensmittel, Nüsse und Milchprodukte. Auch die Einfuhr von bestimmten Fleischprodukten ist nicht gestattet, z.B. nicht in Konservendosen verpacktes Fleisch.
Wenn du nun noch Snacks wie eine Banane oder einen Apfel von der langen Reise bei dir führst, kannst du diese übrigens spätestens bei einer eventuellen Kontrolle noch vor der offiziellen Einreise entsorgen. Die Einreise nach Australien wird dir in einem solchen Fall nicht verwehrt. Eine problemlose Einfuhr von bekannten Süßigkeiten wie etwa Gummibärchen, Schokolade (außer Nussschokolade) oder Pralinen ist aber in der Regel möglich, sofern diese Produkte originalverpackt sind. Diese Lebensmittel müssen aber von Dir auf der „Incoming Passenger Card“ bereits angegeben worden sein.
Bei der Einreise im Flughafengebäude gibt es dann zwei Ausgänge, einen grünen (für Reisende, die nichts mit sich führen, das für den Zoll relevant ist) und einen roten Ausgang (für Reisende, die bestimmte Waren anzumelden haben). Führst du also zum Beispiel Schokolade bei Dir, musst du dich zum roten Ausgang begeben. Dort wird ein Zollbeamter dich dann nach den zu erklärenden Waren fragen. Normalerweise laufen diese Kontrollen beim roten Ausgang auch recht unproblematisch ab und dauern auch nicht lange. Probleme wird es eher geben, wenn du entsprechende Waren mit dir führst, du aber (wissentlich) durch den grünen Ausgang gehst und damit signalisierst, dass du keine Waren / Lebensmittel anzumelden hast. Auch am grünen Ausgang finden stichprobenartig Kontrollen statt.
Zur Einhaltung dieser Einfuhrbestimmungen ist der sogenannte „Australian Quarantine and Inspection Service“ (kurz: AQIS), der dem „Department of Agriculture, Fisheries and Forestry“ zugehörig ist, zuständig.
Gesetzliche Zollbestimmungen
Wenn du über 18 Jahre alt bist, darfst du steuerfrei allgemeine Güter bis zu 900 AUD nach Australien einführen, bist du jünger, sinkt die Grenze auf 450 AUD. Zu den allgemeinen Gütern zählen Dinge wie Geschenke, Souvenirs, Parfüms, Uhren, elektronische Artikel oder eine Sportausrüstung. Es hilft, wenn du entsprechende Kaufbelege vorlegen kannst.
Ebenfalls steuerfrei dürfen 10.000 AUD in bar, 50 Zigaretten oder 50g Tabakprodukte sowie 2,25 Liter Alkoholeingeführt werden. Wenn du eine dieser Grenzen überschreitest, wirst du allerdings Steuern und Zollgebühren nachbezahlen müssen, und zwar auf alle mitgeführten Dinge, nicht nur die Dinge, deren Maximal-Grenze du überschritten hast. Das kann recht teuer werden – achte daher unbedingt auf die korrekte Einhaltung der mitgeführten Maximalmengen.
Der Zoll und die Quarantänebeamten führen stichprobenartig auch Kontrollen des Gepäcks mit der Hilfe von ausgebildeten Spürhunden und Röntgengeräten durch. Hierbei musst du dich in der Regel abseits deines Gepäcks stellen und abwarten, bis der Hund dein Gepäck „durchgeschnüffelt“ hat. Sollte etwas gefunden werden, was hätte vorher angegeben werden müssen (Lebensmittel, Pflanzen etc.), drohen Strafen in Form einer sofort zu entrichtenden Geldstrafe oder eine strafrechtliche Verfolgung. Die Geldstrafen liegen zwischen 110 und 220 AUD. Die Beamten können aber auch von einer Strafe absehen, wenn offensichtlich ist, dass du bspw. auf Grund von Sprachproblemen bestimmte Waren nicht vorher angemeldet hast oder sonst ein Fehler bei der korrekten Anmeldung passiert ist. Was ein Spürhund allerdings nicht erschnüffeln kann, sind unerlaubte digitale Güter.
Auf der „Incoming Passenger Card“ wird mit der ersten Frage abgefragt, ob man verbotene oder strikten Beschränkungen unterliegende Güter wie Drogen, Medizin, Waffen usw. mit sich führt.
Seit dem Jahr 2009 wird hier auch explizit nach illegalen pornographischen Inhalten gefragt. Der Zoll ist nämlich gesetzlich verpflichtet, gewaltverherrlichendes Material wie entsprechende Bilder oder Filme zu unterbinden. Hierzu zählen auch sämtliche illegale Inhalte mit minderjährigen Personen, also kinderpornographisches Material.
Das Gesetz erlaubt den Beamten die Durchsuchung von digitalen Datenträgern wie Speicherkarten und Festplatten, auch ohne das Beisein des Reisenden. Auch hier finden die Kontrollen immer stichprobenartig statt. Es gab bereits mehrere Fälle diesbezüglich. Im Juni 2008 zum Beispiel durfte ein 23jähriger deutscher Staatsbürger nicht nach Australien einreisen, da die Beamten Kinderpornographie auf dem Laptop des jungen Mannes feststellen konnten.