Voraussetzungen des Working-Holiday-Visums für Neuseeland (für deutsche Staatsbürger):
Das Working Holiday Visum ermöglicht es jungen Menschen, für einen Zeitraum von einem Jahr, in Neuseeland zu leben und zu arbeiten. Das WHV wird pro Person nur einmal im Leben ausgestellt und kann ausschließlich online auf der neuseeländischen Immigration-Website beantragt werden, wo auch die Rahmenbedingungen für europäische Bürger zu finden sind.
Staatsbürger folgender Länder sind dazu berechtigt, ein Working Holiday Visum für Neuseeland zu beantragen:
Argentinien, Belgien, Chile, Großbritannien, Hong Kong, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Japan, Kanada, Malaysia, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweden, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechien, Uruguay und USA.
Das WHV kann kurz vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist verlängert werden. Hierzu ist die Unterstützung des jeweiligen neuseeländischen Arbeitgebers notwendig. Informationen der neuseeländischen Immigration-Behörde speziell für deutsche Staatsbürger sind hier zu finden: http://www.immigration.govt.nz/WorkingHolidayScheme
Folgende Bedingungen für ein Working Holiday Visa werden von der neuseeländischen Regierung gestellt:
Beantragung des Visums
- Das Visum kann auf den Webseiten der Neuseeländischen Einwanderungsbehörde (Link) beantragt werden.
- Das Visum kostet etwa 110 € (Umrechnungskurs vom 13.4.2015)
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